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Kindersicherheit
Überlastsicherung
Die Hersteller fertigen, wenn vom Fachbetrieb keine anderen Vorgaben zur Länge der Bedienschlaufe gemacht werden, Sicht- und Sonnenschutz mit Abreißsystem mit einer Schlaufenlänge von maximal 2/3 der gesamten Produkthöhe, um die sichere Entfernung zum Boden zu gewährleisten.
Von dem Fachbetrieb muss bei der Montage beachtet werden, dass die Schlaufe mit Abreißsystem mindestens 60 cm über dem Boden endet.
Kindersicherheit bei innenliegenden Sicht- und Sonnenschutzsystemen
Kunden erwarten bei Ihrer Fensterdekoration stets eine sichere und normgerechte Ausführung. Kindersicherheit hat auch bei Sicht- und Sonnenschutzlösungen oberste Priorität – und in diesem Bereich gibt es eine wichtige Neuerung. Auf EU-Ebene wurde auch für den Sicht- und Sonnenschutz die bisherige Rechtssituation erweitert. Aus einer „Kann“-Regelung und einer einfachen Produktkennzeichnung wurde eine klare Vorgabe geschaffen, die ohne Übergangsfrist im März 2014 in Kraft getreten ist. Die auf dem deutschen Markt angebotenen Produkte der ViS-Mitglieder berücksichtigen diese Vorgaben bereits. Bei Verkauf oder Installation sind jedoch einige Punkte zu beachten, um die normgerechte Ausführung sicherzustellen.
Die Gefahr einer Strangulierung soll durch Fixierungspunkte an der Wand minimiert werden. Die Schlaufen mit sogenannten ortsfesten Spannvorrichtungen (Abb. 1) oder Zugschnüren (Abb. 2) sind aufgrund ihrer Reißfestigkeit mindestens 150 cm vom Boden entfernt an der Wand zu fixieren.
Da die Hersteller die tatsächliche Montagehöhe ihrer Produkte beim Kunden in der Regel nicht kennen, bietet eine auf die Produkthöhe bezogene maximale Schnurlänge in der Praxis Unterstützung: Die Schlaufenlänge des Abreißsystems beträgt maximal 2/3 der Produkthöhe. Die Schlaufe der Spannvorrichtung und die Länge der Zugschnüre sind abhängig von der Produkthöhe: Enspricht die Produktehöhe 250 cm, werden die Schlaufen mit max. 100 cm angelegt. Ist die Produkthöhe > 250 cm, beträgt die Schlaufenlänge die Produkthöhe minus 150 cm.
Es gibt heutzutage auch schon einige schnur- und schlaufenlose Produkte (z. B. verspannt, motorisiert), die die Anforderung der DIN erfüllen.
Achten Sie auf dieses Zeichen
Produkte oder Sicherheitseinrichtung und Montage-/Bedienungsanleitung sind mit diesem Warnhinweis zu kennzeichnen. Der Warnhinweis muss erkennbar am Produkt oder an der Sicherheitseinrichtung und in der Montage-/ Bedienungsanleitung aufgeführt sein. Vom Fachbetrieb wird erwartet, dass er die Endkunden auf die möglichen Gefahren hinweist und die Funktionsweise der Sicherheitseinrichtung erläutert.
Alle Beteiligten haben eine geteilte Verantwortung.
- Der Hersteller ist verantwortlich dafür, dass alle Bestandteile des Produktes in Übereinstimmung mit den geltenden Normen und Gesetzen gefertigt und geliefert werden.
- Der Fachbetrieb ist dafür verantwortlich, dass die Endkunden über mögliche Risiken aufgeklärt und die Produkte fachgerecht ausgemessen und montiert werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ), sowie weitere Informationen zum Thema Kindersicherheit finden Sie unter kindersicherheit.vis-online.de
Rechtlicher Hinweis: Informationsstand August 2013
1. Kettenbedienung mit Spannvorrichtung
Die Hersteller fertigen, wenn vom Fachbetrieb keine anderen Vorgaben zur Länge der Bedienschlaufe gemacht werden, die Länge von Schlaufen mit Spannvorrichtung oder Zugschnüren abhängig von der Produkthöhe. Bei einer Produkthöhe von = 250 cm max. 100 cm und bei > 250 cm die Produkthöhe minus 150 cm.
Achtung:
Die Schlaufe mit Spannvorrichtung und Zugschnüre sollte mindestens 150 cm vom Boden entfernt enden. Beachten Sie dies bei der Montage.
2. Schnurbedienung
Die Hersteller fertigen, wenn vom Fachbetrieb keine anderen Vorgaben zur Länge der Bedienschlaufe gemacht werden, die Länge von Schlaufen mit Spannvorrichtung oder Zugschnüren abhängig von der Produkthöhe: bei einer Produkthöhe von = 250 cm max. 100 cm und bei > 250 cm die Produkthöhe minus 150 cm. Die Mindesteinbauhöhe bei Schnurbedienung darf nicht kleiner als 150 cm sein.
Achtung:
Die Schlaufe mit Spannvorrichtung und Zugschnüre sollte mindestens 150 cm vom Boden entfernt enden. Beachten Sie dies bei der Montage.
Schnüre, Ketten, Gurte: So sind Kinder auf der sicheren Seite – und Sie auch
Die bisher aktuelle Europäische Norm für die Sicherheit von Kindern (DIN EN 13120:2009) im Zusammenhang mit dem innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz an Fenstern und Balkon- oder Terrassentüren setzte auf die freiwillige Kennzeichnung von Warnhinweisen an den Produkten, sowie in den Montage- und Bedienungsanleitungen.
Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission die Vorschriften und Normen bezüglich der Kindersicherung überarbeiten lassen und dieses als Mandat an das Europäische Komitee für Normung (CEN) gegeben. Die rechtliche Grundlage für die mandatierte Eigenschaft Kindersicherheit ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2001/95/EG „Allgemeine Produktsicherheit“, die in Deutschland durch das „Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt“ (Produktsicherheitsgesetz– ProdSG) umgesetzt wird.
Durch die Ergänzung der Europäischen Norm (EN) 13120/prA1:2012 unterliegt die Eigenschaft der Kindersicherheit seit der offiziellen Bekanntmachung im März 2014 dem deutschen Produktsicherheitsgesetz und musste ohne Übergangsfrist umgesetzt werden.
Geltungsbereich
Produkte, die vor oder in dem Fenster oder zwischen zwei nicht verschweißten Scheiben oder irgendwo im innenliegenden Bereich eines Gebäudes montiert werden.
Zum Geltungsbereich gehören alle innenliegenden Sicht- und Sonnenschutzprodukte, unabhängig von deren Konstruktion und der Art der verwendeten Werkstoffe.
Wichtiger Hinweis: Die nachfolgenden Texte beschreiben nur die wichtigsten Teile der EN 13120, sowie der dazugehörigen Prüfnormen EN 16433 und EN 16434. Die kompletten Texte und die genauen Anforderungen entnehmen
Sie bitte den offiziellen Normen bzw. den aktuellen Normentwürfen.
Aus urheberrechtlichen Gründen dürfen wir diese nicht veröffentlichen.
Sie können von Ihnen unter www.beuth.de angefordert werden.
Achtung
Kleine Kinder können sich in den Schlingen von Schnüren, Ketten oder Gurten zum Ziehen, sowie Schnüren zur Betätigung von Fensterabdeckungen strangulieren. Schnüre sind aus der Reichweite von Kindern zu halten, um Strangulierung und Verwicklung zu vermeiden.
Betten, Kinderbetten und Möbel sollten entfernt von Schnüren für Fensterabdeckungen aufgestellt werden.
Binden Sie Schnüre nicht zusammen und sellen Sie sicher, dass sich die Schnüre nicht verdrehen und eine Schlinge bilden.
Warnhinweis gemäß DIN EN 13120